Donnerstag, 15. September 2016

Erhaltungssatzung

9:54 Klaus Morawetz: Liebe Mitstreiter, bitte vergessen Sie nicht, noch diese Woche zum im Ortsamt Blasewitz ausgelegten Entwurf der Erhaltungssatzung Striesen Stellung zu nehmen. Sie muss auch für den öffentlichen Raum gelten und nicht wie geplant an der Grundstücksgrenze enden! Anbei mein Entwurf. Gruß herzlich
Bürgerinitiative Blasewitz e.V. (BIB) und Kulturerbe Blasewitz e.V.
Prof. Klaus Morawetz
Eisenacher Str. 19
01309 Dresden
morawetz@fh-muenster.de


Landeshauptstadt Dresden


Dresden, 15.9.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu dem ausgelegten Entwurf der Erhaltungssatzung für Striesen möchte ich folgenden Ergänzungsvorschlag machen: „Gemäß § 172 Absatz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zielt die Erhaltungssatzung auf die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt ab. Hauptanliegen der Erhaltungssatzung ist es, Gebäude und bauliche Anlagen zu bewahren, die einzeln für sich oder im Zusammenwirken mit anderen Gebäuden die städtebauliche Eigenart des Gebietes - das Ortsbild und die Stadtgestalt - prägen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich bei dem zu schützenden Bestand um Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzes handelt.“
Diese Ankündigung muss auf dem gesamten ausgewiesenen Gebiet gelten und damit explizit den öffentlichen Raum, Straßen. Plätze und Parkanlagen einschließen. Würde die Erhaltungssatzung an den privaten Grundstücksgrenzen enden, würde sie konterkariert. Aus leidvoller Erfahrung ist dies leider nicht selbstverständlich. Durch Trassenbau ohne Rücksicht auf denkmalschutzrechtliche Fragen ist bereits viel Schaden im Stadtbild entstanden. Deshalb der konkrete Ergänzungsvorschlag (rot): $1
(1) Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die im beiliegenden Plan (Maßstab 1:2500), dargestellten Grundstücke sowie öffentliche Straßen und Plätze.

Mit herzlichem Gruß
Prof. Klaus Morawetz

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