#nebenan.de:@DVBAG Sind Einbahnstraßen-Regelungen auf Toepler- und Lewickistraße anstelle der Halteverbote möglich?— Christine Salzer (@ChristineSalzer) 10. Oktober 2016
Die Lewickistraße ist zwischen Knappe- und Schulze-Delitsch-Straße als Einbahnstraße mit Halteverbot ausgewiesen - dort ist das wegen der geringen Straßenbreite nachzuvollziehen.
Allerdings ist auch die Knappestraße zwischen Toeplerstraße und Lewickistraße als Einbahnstraße inkl. Halteverbot ausgewiesen - dies ist bei der dortigen Straßenbreite und der Verwendung eines Kleinbusses durch die DVB nicht nachzuvollziehen.
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